Wittgenstein-Berleburg’sche Rentkammer

zu Sayn-Wittgenstein

Die Familie mit ihrem Oberhaupt, Gustav Frederik Philip Richard Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg lebt bis heute im Schloß Berleburg.

Es ist in den Adelshäusern durchaus nicht alltäglich, dass das Schloss in ununterbrochener Reihe von den Häuptern der Familie bewohnt wird.

Die Grafen von Wittgenstein, anfangs auch „von Battenberg“ genannt, sind seit dem zwölften Jahrhundert nachweisbar.

Die erste Nennung als Graf von Wittgenstein ist in einer Urkunde des Grafen Werner I. (gestorben 1215) aus dem Jahr 1174 überliefert.

Der Name Wittgenstein geht auf das gleichnamige Schloss bei Laasphe zurück (Widichen- = Widukinds-stein).

Von hier aus vergrößerten die Grafen ihren Besitz und setzten sich gegen ihre mächtigen Nachbarn, die Landgrafen von Hessen, die Grafen von Nassau und die Erzbischöfe von Köln und Mainz durch.




Wichtiger Vorposten bei der Expansion des Einflußbereiches in Richtung Rothaargebirge war die Stadt Berleburg. Sie wurde 1258 von Siegfried I. gegründet.

1359 starben die Wittgensteiner im Mannesstamm aus. Die Besitzung ging an Graf Salentin von Sayn, (gestorben 1392), den Ehemann von Erbgräfin Adelheid von Wittgenstein. Seitdem nennt sich die Familie von bzw. zu Sayn-Wittgenstein.

Graf Ludwig von Sayn zu Wittgenstein, wie er sich selber nannte, lebte von 1532 bis 1605 und verfügte in seinem 1603 verfassten Testament, dass die Grafschaft nach seinem Tod unter seinen drei ältesten Söhnen aufgeteilt werde. Sein Sohn Georg V. (1565 bis 1631) erbte den nördlichen Teil der Grafschaft Wittgenstein, die Freigrafschaft Züschen mit dem Medebacher Zehnt, die Herrschaften Neumagen an der Mosel, Homburg vor der Mark und Haus Bruch. Nach dem Hauptort der Nordgrafschaft Wittgenstein nannte sich dieser Zweig der Familie seitdem „zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg“.

Dieser Familien-Zweig erhielt 1792 die Reichsfürstenwürde.

Weitere Informationen

zum Residenzschloss Berleburg finden Sie auf der eigenständigen Seite unter schloss-berleburg.de